Differenzbesteuerung bei Silbermünzen

2022 Gerd Poskowski
2014-02-17 17:10:00 / Allgemeines von und zu GP METALLUM / Kommentare 0

Zum 01.01.2014 wurde die Mehrwertsteuer für Silbermünzen von 7% auf 19 % angehoben. Ziel war eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze in Europa.

Allerdings gibt es noch eine Ausnahme: Silbermünzen, die aus einem Land außerhalb der EU eingeführt werden, wie z.B. der kanadische Maple Leaf, der mexikanische Libertad oder der amerikanische Eagle unterliegen einer 7 % Einfuhrumsatzsteuer und sind damit für die Anwendung einer steuerlichen Besonderheit geeignet: der Differenzbesteuerung.

Ihr Vorteil:

Beim Weiterverkauf wird bei diesen Münzen lediglich die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis mit 19 % versteuert. Normalerweise ist die 19 % Mehrwertsteuer auf den Einkaufspreis zu berechnen und aufzuschlagen.

Durch diese steuerliche Sonderregelung und den geringen Handelsmargen haben Silberkäufer den Vorteil, dass der bisherige Mehrwertsteuersatz fast genau erhalten geblieben ist.

Für Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, bieten wir jedoch weiterhin die Münzen mit dem normalen Steuersatz an. Hierzu bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter 03329 - 690 70 21.

 


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