Neuigkeiten zum Geldwäschegesetz

2022 Gerd Poskowski
2017-02-28 09:39:00 / Allgemeines von und zu GP METALLUM / Kommentare 0

Aktuell gibt es einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Geldwäscherichtlinie:

Wichtigste Neuerung: die Grenze für aufzeichnungsfreie Bargeschäfte soll voraussichtlich ab 26.06.2017 von aktuell 15.000.-€ auf 10.000.-€ gesenkt werden. Wie bisher besteht dann unsere Verpflichtung darin, bei Beträgen ab dieser Grenze die Legitimation des Käufers aufzuzeichnen.

Gesetzentwurf


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