Kurz und knapp:
Gibt es nicht!!
D.h. die Abgeltungssteuer erfasst Ihre Investition in Edelmetalle nicht!
Die steuerliche Betrachtung von Gewinnen in Edelmetallen veränderte sich nicht mit dem Jahreswechsel 2008/2009.
Es gilt folgende Vorschrift:
- private Veräußerungsgewinne von anderen Wirtschaftsgütern (hierunter zählen u.a. Edelmetalle) sind nach ESTG §23 (1) 2. nach einer Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei
Für die Anmeldung von steuerpflichtigen Gewinnen in der Einkommenserklärung ist der Investor selbst verantwortlich.